Noch im Aufbau
Hier möchten wir dieses doch wichtige Thema betrachten, da es auf den Baustellen leider doch immer wieder zu Vandalismus, Diebstahl und Einbrüchen kommt. Dies kostet den Unternehmen nicht nur Zeit und Geld, sondern bedeutet häufig auch angespannte Nerven, unzufriedene Mitarbeiter und natürlich auch Verzögerungen. Dann werden Sicherheitsdienste eingeschaltet, Zäune gezogen oder schwere Schlösser besorgt. Das alles hilft aber nicht, denn die Langfinger werden immer dreister und findiger. Scheiben werden eingeschlagen, mit Farbe geschmiert, Dieseltanks geknackt uvm.
Einige Firmen haben daher Überwachungssysteme entwickelt, die das Überwachen der Baustelle einfacher machen. Aber nur eine Kamera installieren hilft noch nicht wirklich weiter. Denn wenn ein Einbrecher entdeckt worden ist, und man sich das am nächsten Tag auf dem Bildschirm ansehen kann, ändert das die Situation keinesfalls. Daher benötigt man hier ein intelligenteres System. Die Beleuchtung besteht zudem aus Infrarotscheinwerfern, Nachtsichtgerät und Licht gleichermaßen. Damit lassen sich auch nicht gut ausgeleuchtete Bereiche besser überwachen. Doch was passiert nun, wenn sich tatsächlich unbefugte Personen auf dem Gelände befinden?
Wenn Sie ein System gewählt haben, welches eine Zentrale besitzt, wo das System tatsächlich 24/7 besetzt ist, dann kann der entsprechende Mitarbeiter schnell prüfen, ob es sich um einen Fehlalarm handelt. Falls nicht, kann er direkt die Polizei informieren, welche dann schnell vor Ort ist.
Dass so ein System wieder zusätzliches Geld kostet, ist klar. Es ist auch kein 100%iger Schutz vor eventuellen Schäden. Aber die Abschreckung ist hier um ein Vielfaches höher, als wenn Sie gar kein System verwenden. Denn auch bei den Dieben spricht sich schnell rum, wo es sich nicht lohnt, auf Raubzug zu gehen.
Ein Thema ist hier allerdings die Mitarbeiterüberwachung. Denn Sie können natürlich auch sehen, wer was macht. Oder auch nicht macht. Hier gehen die Meinungen auseinander, was in dem Fall der richtige Weg ist. Der Gesetzgeber regelt dies aber ganz klar.
Hier gibt es verschiedene Anbieter, die Ihnen weiterhelfen können.
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